ArbeitnehmerInnen-veranlagungen

Als unselbstständig Beschäftigte:r wird deine Einkommensteuer vom Arbeitgeber direkt abgeführt. Aber: Wenn du zusätzliche Kosten hattest, kannst du dir Geld zurückholen.

Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen — all das kann bei der freiwilligen ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend gemacht werden und zu einer Steuergutschrift führen.

Ich schaue mir deine Situation an, kläre mit dir, was abgesetzt werden kann — und erledige die Veranlagung für dich.

Erstgespräch vereinbaren

Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir nehmen uns Zeit, deine aktuelle Situation, deine Fragen und deine Anliegen in Ruhe zu besprechen. Dabei schauen wir gemeinsam, wobei ich dich unterstützen kann und ob eine Zusammenarbeit für dich das Richtige ist – ganz ohne Druck oder Verpflichtungen.

Deinen Wunschtermin kannst du ganz unkompliziert online über Calendly buchen. Wähle einfach einen Termin aus, der für dich gut passt.

Du möchtest lieber persönlich Kontakt aufnehmen? Natürlich gerne. Schreib mir einfach eine E-Mail oder ruf mich an. Ich freue mich darauf, von dir zu hören und deine Fragen kennenzulernen.